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Gropherzogtum Luxemburg

Aus Anlass des Nationalfeiertages luden der Botschafter, S.E. Marc Ungeheuer und seine Gattin Lili Shan am 24. Juni 2019 zu einem Empfang in den Garten ihre Residenz im 18. Bezirk. Bei diesem wunderbaren Wetter sind Gartenpartys fast ein Muss und auch Luxemburg kann mit einem solchen eleganten Fest, mit exquisiten Speisen und Champagner aufwarten. Nach dem Abspielen der beiden Landeshymnen, hielt Botschafter Ungeheuer eine eindrucksvolle Rede in der er auf die besonders guten Beziehungen zu Österreich und die große Zahl an luxemburgischen Studenten in Wien hinwies.


Artikel 3 der aktuellen Verfassung des Großherzogtums Luxemburg legt fest: „Die Krone des Großherzogtums ist erblich in der Familie Nassau, und zwar in Gemäßheit des Vertrages vom 30. Juni 1783, des Art. 71 des Wiener Traktates vom 9. Juni 1815 und des Londoner Vertrags vom 11. Mai 1867.“ Der Vertrag vom 30. Juni 1783 ist der Nassauische Erbverein, durch den das Großherzogtum Luxemburg bis heute jeweils innerhalb der Familie Nassau vererbt wird. Staatsoberhaupt und Großherzog von Luxemburg ist seit 7. Oktober 2000 Henri von Nassau. Er ist verheiratet mit Maria Teresa. Der Großherzog verfügt formal über weit reichende exekutive und legislative Befugnisse; er ernennt und entlässt die Regierung, vollzieht alle Gesetze, nimmt aber faktisch nahezu ausschließlich repräsentative Aufgaben wahr. Der Großherzog ist überparteilich. Von seinem Recht, die Abgeordnetenkammer (das Parlament) aufzulösen, hat er noch keinen Gebrauch gemacht.

 
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