Die Einlagensicherung ist eine wesentliche Stütze der Finanzmarktstabilität, für deren Wahrung die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) im Rahmen der Aufsicht über Einlagensicherungssysteme mitverantwortlich zeichnet. Seit den letzten großen Änderungen mit der Einführung der Einlagensicherungsrichtlinie vor rund 10 Jahren hat sich das bestehende System bewährt. Es ist gut etabliert, genießt hohes Vertrauen und hat kosteneffizient funktioniert. Die Einlagensicherungsfonds sind trotz zwischenzeitlicher Sicherungsfälle aktuell mit rund 2 Mrd EUR nahezu vollständig aufgefüllt.
Die vier österreichischen Einlagensicherungsfälle der letzten Jahre haben zudem gezeigt, dass das Vertrauen der Einleger:innen in Krisenzeiten gerechtfertigt und in höchstem Ausmaß sichergestellt ist. Alle gesicherten Einleger:innen konnten kurzfristig entschädigt werden. Darüber hinaus werden bei der überwiegenden Zahl dieser Fälle die Forderungen der Einlagensicherung nach heutiger Erwartung zu 100 Prozent bedient werden können. Das System der Einlagensicherung dient neben der tatsächlichen Entschädigung von Einlegern vor allem dazu, das Vertrauen in das Bankensystem aufrecht zu erhalten. Es verhindert somit, dass in angespannten Marktsituationen Banken Einlagenabflüsse erleiden, die im schlimmsten Fall sogar zu einer Insolvenz und zum Schaden der Einleger:innen bzw. Gläubiger:innen führen würden. Die Einlagensicherungsfonds erfüllen somit eine wichtige Versicherungsfunktion.
Die OeNB begrüßt im Rahmen der Weiterentwicklung der Bankenunion und der Kapitalmarktunion, dass – vor dem Hintergrund der letztjährigen Turbulenzen rund um die Silicon Valley Bank und die Credit Suisse – derzeit auf europäischer Ebene Lehren für eine Optimierung der Instrumente für Krisenzeiten gezogen werden. Entsprechende Gesetzesvorhaben zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung (EDIS) und für einen europäischen Krisenmanagementrahmen (CMDI) werden aktuell entwickelt. „Mögliche Bestrebungen zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung müssen jedenfalls im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zum geplanten europäischen Krisenmanagementrahmen (CMDI) diskutiert werden“, so Vize-Gouverneur Gottfried Haber. Die aktuellen Überlegungen, Mittel aus den Einlagensicherungen künftig auch für Abwicklungsfälle auf europäischer Ebene heranzuziehen, können deutlich höhere Dotierungen der Einlagensicherungsfonds erforderlich machen, um die Verluste aus Abwicklungen auf europäischer Ebene zu finanzieren. Haber fügt hinzu: „Es geht hier um einen möglicherweise gravierenden Systemwechsel. Eine Übertragung nationaler Einlagensicherungsmittel an einen neuen europäischen Einlagensicherungsfonds bei der europäischen Abwicklungsbehörde kann daher erst dann entschieden werden, wenn es ein stimmiges Gesamtkonzept gibt, das eine deutliche Verbesserung für die Finanzmarktstabilität bringt – das ist derzeit nicht der Fall.“
Weitere Informationen finden Sie unter www.oenb.at.